Informationen zur Indirekten Teilliquidation in der Schweiz
Beginn der 5-jährigen Ausschüttungssperrfrist
Die „Sperrfrist“ beginnt in der Regel mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (Aktienkaufvertrag) zu laufen, sofern dessen Erfüllung nicht unsicher ist.