Die indirekte Teilliquidation zielt auf die Substanz ab, die hätte vor dem Verkauf ausgeschüttet werden können oder „müssen“.
- Handelsr.ausschüttungsfähige Reserven = EK ./. AK ./. max. gesetzl. Reserven
- Nichtbetriebsnotwendige Substanz = nach betriebswirtschaftl.Kriterien unter Berücksichtigung weiterer Gesellschaften, die mit übernommener Gesellschaft unter einheitlicher Geschäftsführung