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Umfang der Besteuerung

Die Besteuerung des Vermögensertrags beim Verkäufer erfolgt in der kleinsten der folgenden vier Bezugsgrössen:

  • Verkaufserlös
  • Ausschüttungsbetrag
  • Handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Reserven
  • Nichtbetriebsnotwendige Substanz.

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